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Kostenerstattung

Wenn Sie als gesetzlich Versicherte/r auf meine Praxis aufmerksam geworden sind, dann haben Sie vermutlich bereits einen langen und anstrengenden Weg und viele Therapieplatzabsagen bei Kassentherapeut:innen hinter sich bringen müssen. Gerade wenn es einem Menschen nicht gut geht, sind mehrmonatige Wartezeiten jedoch nicht zumutbar und tragen zu einer Verschlechterung und Chronifizierung der Symptomatik bei. Wie viele meiner Kolleg:innen ohne Kassensitz arbeite ich daher im sog. Kostenerstattungsverfahren, welches gesetzlich Versicherten die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung in einer Privatpraxis eröffnet, sofern kein Therapieplatz bei einer/m Kassentherapeutin/en zur Verfügung steht. Da ich über dieselbe Qualifikation verfüge und gesetzlich ebenso zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet bin, unterscheidet sich lediglich die Art der Beantragung der Kostenübernahme bei der gesetzlichen Versicherung.

Die folgenden Abschnitte informieren Sie ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis. Sollten Sie speziell zum Thema Kostenerstattung bei Kassenpatient:innen Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung und berate Sie ausführlich.

  • Ich bin heilfürsorgeberechtigt
    Wenn Sie heilfürsorgeberechtigt sind, dann sollten Sie zunächst Ihren Truppenarzt aufsuchen, da dieser die Indikation für eine Psychotherapie stellt. Sie erhalten daraufhin einen Überweisungsschein für 5 probatorische Sitzungen und wir können anschließend weitere Sitzungen beantragen.
  • Ich bin privat versichert
    Wenn Sie über eine freiwillige private Vollversicherung verfügen, funktioniert die Beantragung einer Psychotherapie in der Regel unkompliziert. Nehmen Sie zunächst Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und bringen Sie in Erfahrung, in welchem Umfang die Kosten einer ambulanten Psychotherapie erstattet werden, welche Formulare für die Beantragung verwendet werden müssen und ob ein Bericht an einen unabhängigen Gutachter erstellt werden muss. Ist die ambulante Psychotherapie bewilligt, erhalten Sie von mir eine monatliche Rechnung, die Sie zur Erstattung an Ihre private Krankenversicherung weiterleiten können. Einige Versicherungen gewähren ihren Versicherten eine bestimmte Anzahl an Stunden ambulanter Psychotherapie (z.B. 30 Stunden) pro Jahr, ohne dass eine Beantragung erforderlich ist.
  • Ich bin bei einer BKK versichert
    Wenn Sie bei einer Betriebskrankenkasse (BKK) versichert sind (z.B. Bahn-BKK oder Bosch-BKK), dann kann es sein, dass Ihre Kasse sog. Selektivverträge mit Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung abschließt. In diesem Fall wäre eine Behandlung in meiner Praxis ohne Probleme möglich. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer BKK.
  • Ich übernehme die Kosten für meine Behandlung selbst
    Wenn Sie keine Wartezeit in Kauf nehmen wollen (das Antrags- und Gutachterverfahren entfällt), bei Ihnen keine psychische Störung mit Krankheitswert gemäß Psychotherapeutengesetz vorliegt (z.B. ausschließlich partnerschaftliche, berufsbezogene oder Erziehungsprobleme) oder Sie ausschließlich eine psychologische Beratung wünschen, dann können Sie die Kosten einer Behandlung aus eigenen Mitteln finanzieren. Dieser Weg kann bspw. auch bei einer bevorstehenden Verbeamtung oder dem geplanten Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Vorteile haben, da keine Daten an Ihre Krankenkasse übermittelt werden. Die Kosten für eine 50-minütige Sitzung richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
  • Ich bin gesetzlich versichert
    Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist die Beantragung einer Psychotherapie etwas aufwendiger, da ich, wie viele meiner Kolleg:innen, nicht über einen Kassensitz verfüge und die Kostenerstattung für eine Psychotherapie zunächst beantragt werden muss. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Ihre Krankenkasse die Kosten einer Behandlung in meiner Praxis übernimmt: Sie haben sich angemessen um einen Therapieplatz bemüht (erfolglose Anfrage bei 5-10 Therapeuten). Auch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (erreichbar unter der Telefonnummer 116 117) konnte keinen Therapieplatz vermitteln - hierbei ist nicht der einmalige Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde gemeint. Sie waren in einer Sprechstunde bei einem Kassentherapeuten (Termine vergibt ebenfalls die Terminservicestelle) und haben das Formular "PTV 11" mit der Empfehlung für eine ambulante Psychotherapie erhalten. Sie haben eine Dringlichkeitsbescheinigung von Ihrem Hausarzt (idealerweise Psychiater) erhalten. Alle zur Antragsstellung einer Psychotherapie notwendigen Informationen und Formulare finden Sie in der angehängten Datei. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
  • Ich bin beihilfeberechtigt
    Wenn Sie beihilfeberechtigt sind (z.B. als Lehrer oder Lehrerin mit Beamtenstatus), funktioniert die Beantragung einer Psychotherapie problemlos. Wenden Sie sich an die Beihilfefestsetzungsstelle und fordern Sie die für die Beantragung psychotherapeutischer Leistungen erforderlichen Formulare an. Unabhängig davon werden Ihnen 3-5 probatorische Sitzungen (Probesitzungen vor der "eigentlichen" ambulanten Psychotherapie) in meiner Praxis erstattet, ohne dass eine Beantragung dieser Sitzungen notwendig ist. Eine Psychotherapie kann auf diese Weise sehr kurzfristig begonnen werden. Erfahren Sie mehr auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung.
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